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Wie man Bloodless in Baldur’s Gate 3 (BG3) loswird

Während Ihrer Abenteuer in den Vergessenen Reichen werden Sie mehrere einzigartige Gefährten treffen, die sich Ihrer Gruppe dauerhaft anschließen können. Die große Abwechslung wird nützlich sein, um neue Hintergründe kennenzulernen und sich an bestimmte Kampfsituationen anzupassen. Allerdings war es sicherlich nicht geplant, von einem deiner Gefährten gebissen zu werden, oder? Wie auch immer, hier erfahren Sie, wie Sie Bloodless in Baldur’s Gate 3 loswerden.

Wie man Bloodless in Baldur’s Gate 3 loswird

Blutlos ist ein Statuseffekt in Baldur’s Gate 3, der Ihren Charakter schläfrig macht und gleichzeitig einen Debuff von -1 auf Angriffswürfe, Rettungswürfe und die meisten Fähigkeitsprüfungen gewährt. Spoiler voraus! Diesen Statuseffekt erhalten Sie, wenn Sie Astarion während der ersten langen Pause nach seiner Rekrutierung Ihr Blut trinken lassen. Sie werden dann blutlos, während er glücklich wird und +1 auf Angriffswürfe, Rettungswürfe und die meisten Fähigkeitsüberprüfungen hat (das heißt, das genaue Gegenteil davon, blutlos zu sein).

Um den Bloodless-Effekt in Baldur’s Gate 3 loszuwerden, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Du kannst eine weitere lange Pause einlegen, nachdem du unblutig geworden bist. Dazu benötigen Sie die notwendigen Vorräte. Stellen Sie also sicher, dass Sie diese in Ihrem Inventar haben oder bei Händlern kaufen. Eine kurze Pause reicht nicht aus.
  • Alternativ können Sie einen beliebigen Zauber wirken, der Krankheiten heilt. Beispielsweise kann ein Paladin „Handauflegung“ wirken, während ein Kleriker „Geringere Wiederherstellung“ wirken kann. Dadurch wird der Effekt vollständig entfernt.

Wenn Sie über die nötigen Mittel verfügen, um Bloodless so schnell wie möglich loszuwerden, kann es Ihnen einen Kampfvorteil verschaffen, wenn Sie Astarion Ihr Blut trinken lassen. Schließlich ist es nicht so kompliziert, den Effekt zu beseitigen, wie Sie vielleicht erwarten. Schließlich haben sich Vampirbisse in anderen Medien als weitaus schlimmer und tödlicher erwiesen.

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